Abfallwirtschaft-Müllentsorgung
Den Müllkalender als PDF-Datei können Sie hier... downloaden.
Wenn Sie sich weiter informieren wollen, gibt es hier... den Mülleitfaden zum Download.
Den Gemeinderatsbeschluss zur Müllabfuhrordnung gibt es hier...
Meldevorgang
https://www.naas.at/download_file/view/407/297Meldevorgang (An- und Abmeldung): Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die Ummeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Verzug ins Ausland
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.
Reisepass
Der Reisepass ist bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz zu beantragen!
Zur erstmaligen Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde (für vor dem 1.1.1939 geborene der Taufschein)
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist auch die Beantragung mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern möglich;
- Meldezettel
- ein neues Farbpassbild (genaue Richtlinien, Größe: 35 mm x 45 mm)
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades
- Obsorgebeschluss für Kinder, deren Eltern geschieden sind
Bei einer Neuausstellung eines bereits vorhandenen Reisepasses oder Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
- alter Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- ein neues Farbpassbild (genaue Richtlinien, Größe:35 mm x 45 mm)
- Obsorgebeschluss für Kinder, deren Eltern geschieden sind
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der BH Weiz
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Naas beim Staatsbürgerschaftsverband Weiz (Standesamt) beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Ehelich geborenes Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Unehelich geborenes Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Die Gebühren für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises betragen € 36,90.
Die Gemeinde Naas gehört zum Standesamt und Staatsbürgerschaftsverband Weiz.
Hauptpatz 7
8160 Weiz
03172/2319 - 211
03172/2319 - 212
Allgemeine Hilfe
Ein umfangreiches Anbot an Informationen und Formularen zu allen Lebenslagen finden Sie auf bzw. über www.help.gv.at
Totenbeschau
Durchführung der Totenbeschau in der Gemeinde Naas
Dr. Gerald Hinkelmann
Werksweg 40
8160 Weiz
Tel.: 03172/2357
Mobil: 0676/5086610
Dr. Ingrid Kapfer
Franz-Pichler-Straße 8
8160 Weiz
Tel.: 03172/2254
Dr. Herbert Ederer
Marburgerstraße 29
8160 Weiz
Tel. 03172/2900
Dr. Bernhard Fitzek
Marburgerstraße 29
8160 Weiz
Tel. 03172/5044