Befreiung / Unterstützung


Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie des Fernsprechgrundentgeltes

Die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie des Fernsprechgrundentgeltes ist möglich: Bei Bezug einer Leistung nach pensionsrechtlichen Bestimmungen...

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. 

Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.  

Mehr Informationen erhalten Sie auf der GIS-Hompage.

Antragsformulare erhalten Sie auch im Gemeindeamt.


Kontaktadresse:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien
Service-Hotline: 0810 00 10 80 (Mo. - Fr. 8-21 Uhr, Sa. 9-17 Uhr)



Rezeptgebühren- und E-Cardbefreiung

Alle Infos finden Sie auf der Homepages des Bundeskanzleramtes: www.help.gv.at



Pflegegeld

Hilfsbedürftige Personen können bei der zuständigen Pensionsversicherung um Pflegegeld ansuchen. Ein Antrag sowie eine Bestätigung vom Hausarzt ist dafür notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Naas

Hilfsbedürftige Personen können bei der zuständigen Pensionsversicherung um Pflegegeld ansuchen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Naas oder auf der Homepage des Bundeskanzleramtes.



Familienbeihilfe des Bundes

Alle Informationen finden Sie auf der Hompage des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend.



Steirischer Familienpass

Mit dieser Initiative sollen die Familien in der Steiermark zu gemeinsamen Unternehmungen angeregt werden. Viele steirische Betriebe und Institutionen gewähren unter Vorweis des Steirischen Familienpasses großzügige Vergünstigungen.

Mit dieser Initiative sollen die Familien in der Steiermark zu gemeinsamen Unternehmungen angeregt werden. Viele steirische Betriebe und Institutionen gewähren unter Vorweis des Steirischen Familienpasses großzügige Vergünstigungen. Dazu kommen noch Vorteile wie Familienermäßigung im Verkehrsverbund Steiermark. 
Antragstellung bzw. Auskünfte sind im Gemeindeamt erhältlich oder auf der Homepage der steiermärkischen Landesregierung.



Kinderbetreuungsbeihilfe

Zur Antragstellung berechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.

Zur Antragstellung berechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.

Anträge sind im Gemeindeamt erhältlich oder hier...



Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark

Alle Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer Steiermark.



Fahrtenbeihilfe des Bundes für Lehrlinge

Alle Infos finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer Steiermark.



Schulfahrtbeihilfe

Alle Informtionen erhalten Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramtes.



Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist jeweils bei der zugehörigen Versicherungsanstalt zu beantragen.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramtes.



Lehrlingsbeihilfe des Landes

Alle Informationen finden Sie auf der Hompage der Steiermärkischen Landesregierung.



Wohnunterstützung

Alle Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Steiermärkischen Landesregierung.